In der Rubrik "Patienteninformationen" finden Sie wichtige Informationen rund um
eRezept
Auf dieser Seite haben wir Informationen zum eRezept für Sie zusammengestellt:
Das eRezept ist ab dem 01. Januar 2024 eine verpflichtende Anwendung in Arztpraxen, d. h. verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse müssen ab diesem Zeitpunkt elektronisch verordnet werden. Unsere Praxis ist darauf vorbereitet, unsere IT entsprechend angepasst.
Eine Umstellung auf das eRezept für Privatrezepte und Rezepte für Hilfsmittel ist seitens des Gesetzgebers in Planung
Für Sie als Patient ändert sich nicht viel - Sie können nach wie vor Ihre Rezepte für Dauermedikationen telefonisch oder online bestellen. Der Einlöseweg des Rezepts bleibt Ihnen überlassen. Sie können Ihr Rezept mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder mit Ihrem Smartphone per App einlösen.
Alternativ bieten wir unseren Patienten nach wie vor einen Papierausdruck mit einem Rezeptcode an, so dass jederzeit sichergestellt ist, dass Sie Ihre benötigten Medikamente erhalten. Bitte sprechen Sie unser Mitarbeiterinnen entsprechend an, wenn Sie einen Ausdruck wünschen.
Ein Hinweis jedoch in eigener Sache:
Rezepte können auch nach wie vor nur ausgestellt werden, wenn uns eine gültige Versicherungskarte vorliegt. Ihre Versichertenkarte können Sie jederzeit zu Quartalsbeginn bei uns einlesen lassen.
Weitere Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung zum eRezept finden Sie hier.