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24.09.2023
Ernährungstherapie ist beihilfefähig
Die Ernährungstherapie ist für Beamtinnen und Beamte (auch bei Pensionierung) beihilfefähig und kann per Rezept verordnet werden. Eine Genehmigung der Beihilfestelle ist in der Regel nicht nötig. Weitere Informationen zur Verordnungsfähigkeit der Ernährungstherapie sowie zu den beihilfefähigen Höchstbeträgen finden Sie im unten angehängten Dokument.

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